Hygiene-Konzept für Veranstaltungen im Sinne der Allgemeinverfügungen aufgrund der Corona- Pandemie

 

 

1. Maßnahmen des Veranstalters

1.1 Veranstalter: Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V., Umweltbildungsprogramm

 

1.2 Veranstaltungsort: Lindenhof inklusive dem zugehörigen Außengelände,  Alte Straße 13, 01744 Dippoldiswalde/ OT Ulberndorf

sowie

weitere Outdoor – Örtlichkeiten (z.B. bei Fachexkursionen)

 

1.3 Erreichbarkeit:

Um im Falle einer Nachverfolgung von Infektionsketten schnelle Unterstützung zu leisten, wird folgende Erreichbarkeit des Veranstalters sichergestellt:

Sekretariat:[  03504 – 629660 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr)

Umweltbildungsbüro: 03504 – 629965 (unregelmäßig)

Handy (K. Dollak): 0176 – 70 79 45 78 (24/7)

Mail: bildung@lpv-osterzgebirge.de (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr)

 

1.4 Handlungsweise für Verdachtsfälle:

  • MitarbeiterInnen des Veranstalters sowie Teilnehmende mit entsprechenden Symptomen werden aufgefordert, den Veranstaltungsort zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben.
  • Betroffene Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
  • Um im Falle einer Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten schnelle Unterstützung leisten zu können, werden die Kontaktdaten der Teilnehmenden im Sinne der Datenschutzerklärung des Veranstalters aufgenommen. Eine Weitergabe an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt ausschließlich im Fall einer notwendigen Nachverfolgung.

 

1.5 Veranstaltungskonzeption:

  • Alle Gebote und Regeln, die derzeit im öffentlichen Leben gelten, werden auch bei Veranstaltungen umgesetzt.
  • Den Teilnehmern wird empfohlen, während der Veranstaltung einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Die Teilnahme ist nur mit einer Veranstaltungsanmeldung möglich. Dies gewährleistet das Einhalten der Teilnehmerbegrenzung.
  • Wenn der Veranstalter (ein*e MitarbeiterIn des LPV) nicht vor Ort anwesend ist, ist für die Einhaltung der Regeln der im Honorarvertrag aufgeführte Auftragnehmer verantwortlich, der bei Kontrollen auch Auskunft gibt.

 

1.6 Hygiene- Management:

  • Es werden Spender mit Desinfektionsmitteln zur Handflächendesinfektion bereitgestellt (Veranstaltungsort: Lindenhof).
  • Indoor- Veranstaltungen: Der Veranstaltungsort wird dem Infektionsrisiko angemessen und regelmäßig gelüftet (mind. 1x pro 20 min). Bei Indoor- Veranstaltungen ist das Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes für alle Teilnehmenden freiwillig.
  • Vor und nach der Veranstaltung erfolgen Reinigung und Desinfektion von Sitzgelegenheiten, Tischen, Böden und genutzten Materialien/ Geräten sowie häufig frequentierten Gegenständen/ Oberflächen (z.B. Türklinken, Geländer, …).
  • Sanitäre Anlagen befinden sich stets in einem hygienisch einwandfreien und sauberen Zustand. Ausreichend Toilettenpapier, Flüssigseife (im Spender), Desinfektionsmittel für die Hände und Einmal-Handtüchern sowie fließend Wasser ist gewährleistet. Es sind der Teilnehmerzahl entsprechend ausreichend Toiletten vorhanden und für Männer und Frauen getrennt verfügbar. MitarbeiterInnen des Veranstalters nutzen von den Teilnehmenden getrennte Toiletten. Die Toiletten werden über die gesamte Veranstaltung sauber gehalten.

 

1.7 Reinigung und Desinfektion:

  • Die Reinigung von Geräten, Materialien, Bestecken, Oberflächen   und   Räumlichkeiten erfolgt schnellstmöglich direkt nach der Veranstaltung.
  • Es erfolgt nur der Einsatz von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Diese werden entsprechend den Herstellerangaben verwendet (Konzentration, Einwirkdauer, Temperatur). Die Lagerung erfolgt getrennt von Lebensmitteln.
  • Das Wasser für die Reinigung hat Trinkwasserqualität. Es werden nur hygienisch einwandfreie Wischtücher verwendet.  Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln auf Geräten, Oberflächen und Bestecken werden vermieden.
  • Die Desinfektion findet NACH der Reinigung statt.

 

1.8 Grundsätze zu Impf-, Genesenen- und Testnachweis

  • Zur Zeit gilt bei allen Umweltbildungs-Veranstaltungen keine Impf-, Genesenen- und Testnachweispflicht.

 

2. Hygieneregeln für Teilnehmende

 

Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der/ die Teilnehmende mit den Hygiene- Regeln einverstanden. Als Nachweis dient die Unterschrift des Teilnehmenden auf der Teilnehmerliste.

 

2.1 Mindest-Abstand zwischen teilnehmenden Personen:

  • Es wird die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter zwischen allen Personen empfohlen.

 

2.2 Mund -Nasen-Schutz:

  • Bei Aktivitäten, die innerhalb geschlossener Räume stattfinden, wird den Teilnehmern empfohlen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen. Eine allgemeine Maskenpflicht gilt nicht.

 

2.3 Hände-Desinfektion:

  • Den Teilnehmenden wird empfohlen, sich unmittelbar vor Beginn jeder Veranstaltung die Hände zu desinfizieren. Dies gilt insbesondere auch bei Toilettengängen, vor dem Nutzen von Geräten und vor/ nach dem Verzehr von Lebensmitteln.

 

2.4 Husten- und Schnupfenhygiene:

  • Personen mit akuten respiratorischen Symptomen dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen.
  • Die Teilnehmenden sind aufgefordert, in die Armbeuge zu Husten oder zu Niesen und sich dabei von anderen Personen wegzudrehen.
  • Dies gilt ebenso für den Veranstalter bzw. vom Veranstalter eingesetzte ReferentInnen.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Insbesondere ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen nehmen nur nach sorgfältiger Selbst-Einschätzung des zu erwartenden Risikos teil.

 

3. Gültigkeit

Das Hygiene- Konzept gilt seit dem 09.06.2020. Nach jeder Veröffentlichung und dem in Kraft treten einer neuen Rechtsverordnung wird es entsprechend überarbeitet.

Letzte Überarbeitung: 05.10.2022

Gilt bis: 07.04.2022

 

Ulberndorf, den 05.10.2022