Lieber Teilnehmer, auf den Veranstaltungen unseres gemeinnützigen Vereins, Landschaftspflege-verband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. (nachfolgend LPV), werden von unseren Mitarbeitern und / oder benannten Vertretern (auch nachfolgend „Fotograf“ genannt) Fotos angefertigt.

Wofür werden die Fotos angefertigt?

Da unsere Veranstaltungen des Umweltbildungsprojektes des Landschaftspflegeverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. durch LEADER Silbernes Erzgebirge gefördert werden und damit die Veranstaltungen für die Teilnehmer kostenlos sind, sind wir durch die Förderbehörde verpflichtet, die Anwesenheit von Teilnehmern auf unseren Veranstaltungen nachzuweisen. Das geschieht unter Anderem mittels Fotodokumentation. Die Fotos, die wir in unserem Sachbericht für die Förderbehörde verwenden, werden von uns so bearbeitet, dass keine Gesichter zu erkennen sind. Auch werden keine Namen genannt.

Zudem haben wir ein berechtigtes Interesse an der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, der Promotion und des Marketings zukünftiger Veranstaltungen, der Dokumentation und der Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu Präsentations- und Archivzwecken.

(Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO: „berechtigtes Interesse“)

Wer und was wird fotografiert?

Während der Veranstaltung werden die von den Teilnehmern hergestellten Produkte (z.B. Kunstwerke, Handarbeiten) fotografiert. Zudem können auch Fotos entstehen, auf denen Sie als Person zu sehen und zu erkennen sind. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren werden nur so fotografiert, dass sie nicht erkannt werden können (z.B. Fotos, auf denen nur die Hände, Füße, Arm- und/oder Beinpartie zu sehen sind).

Bekomme ich eine Vergütung?

Nein, alle Fotos werden ohne Namensnennung veröffentlicht. Nur der Fotograf wird namentlich benannt, außer es wird von ihm nicht gewünscht.

In welcher Form werden die Fotos gespeichert und bearbeitet?

Die Fotos werden auf Geräten des Landschaftspflegeverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. zwischengespeichert und anschließend auf unserem Vereinsserver abgelegt. Die Fotos können von uns bearbeitet, zugeschnitten oder auf andere Weise verändert werden. Wir benötigen diese Bearbeitungsmöglichkeiten der Fotos, um unter anderem einzelne oder mehrere Personen durch Zuschneiden teils oder ganz zu entfernen (z.B. so dass nur Hände und das angefertigte Produkt zu sehen sind), Gesichter unkenntlich zu machen, die Speichergröße des Fotos zu verkleinern, das Seitenverhältnis, den Kontrast oder die Farbe zu ändern usw.

Wer kann die Fotos sehen?

Durch die Veröffentlichungen werden ausgewählte Fotos öffentlich zugänglich gemacht. Die Fotos werden damit dem Fördermittelgeber, Nutzern des Internets und sozialer Medien sowie den Empfängern von Printmedien zugänglich gemacht. In Form von Präsentationen (z.B. mit PowerPoint) möchten wir die Fotos nutzen, um unserem Verein und auch potentiell zukünftigen Teilnehmern aufzuzeigen, was wir im Umweltbildungsprojekt für Veranstaltungen durchgeführt haben und auch noch durchführen werden.

Wir planen eine Veröffentlichung auf folgenden digitalen Medien und Kanälen: eigene Webseiten des Landschaftspflegeverbandes Sächsische Schweiz - Osterzgebirge e.V. (www.lpv-osterzgebirge.de) sowie dessen sozialen Medienpräsenz von Instagram (der Account befindet sich derzeit im Aufbau), Webseiten von Dritten z.B. Naturschutzstation Osterzgebirge e.V. (www.naturschutzstation-osterzgebirge.de), Onlinemagazinen (z.B. Amtsblätter der Sächsischen Schweiz – Osterzgebirge und Mittelsachsen), Online-Veranstaltungskalendern (u.a. Gemeinde-Apps), Newsletter und E-Mails, Printmedien wie z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Flyer, Kalender und Plakate.

Warum ist die Aufzählung der Veröffentlichungsmedien so umfangreich?

Ein mögliches Szenario: Ein Foto wird für eine anstehende Veranstaltung als Werbung genutzt. Es wird also ein Flyer erstellt. Dieser geht an Amtsblätter in den Landkreisen, wird sowohl gedruckt und ist auch online lesbar und runterladbar. Einige Gemeinden veröffentlichen diesen Flyer ebenfalls in ihren Veranstaltungskalendern auf ihrer Webseite oder Gemeinde-App oder am Gemeindeaushang. Sie sehen, so ergeben sich schon jetzt viele verschiedene Veröffentlichungsarten und -orte, die benannt werden müssen.

Werden Namen von Personen veröffentlicht?

Nein, alle Fotos werden ohne Namensnennung veröffentlicht. Nur der Fotograf wird namentlich benannt, außer es wird von ihm nicht gewünscht.

Wie lange gilt die Fotoerlaubnis?

Diese Fotoerlaubnis gilt für alle Fotos, die im Rahmen der Veranstaltungen des Umweltbildungsbüros des Landschaftspflegeverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. aufgenommen werden. Sie bleibt ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung, für die Sie sich angemeldet haben in Kraft, es sei denn, Sie widerrufen sie.

Kann ich der Fotoerlaubnis widersprechen?

Ich als Veranstaltungsteilnehmer bin mir bewusst, dass ich jederzeit das Recht habe, die Verwendung meiner Fotos zu widerrufen, indem ich die Veranstalter darüber informiere.

Der Widerruf kann sich auf die gesamten oder nur verschiedene Teile der Fotoerlaubnis beziehen wie einzelne bestimmte Fotos, Unkenntlichmachung des Gesichts bei einzelnen oder allen Fotos, Fotos vom selbsthergestellten Produkt (z.B. Kunstwerke, Handarbeiten) usw.

Sprechen Sie dazu zu Beginn oder während der Veranstaltung uns als Mitarbeiter des Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. oder den von uns fotografierenden Vertreter proaktiv an. Gerne zeigen wir Ihnen auch die von Ihnen oder Ihrem während der Veranstaltung hergestellten Produkt gemachten Fotos. Um die anderen Teilnehmer und auch den Ablauf der Veranstaltung nicht zu stören, bitten wir Sie entweder in der Pause oder am Ende der Veranstaltung auf uns zu zukommen oder nach der Veranstaltung mit uns ein Termin zur Einsicht zu machen.

Möchten Sie nach der Veranstaltung Widerruf einlegen, dann schicken Sie ihn bitte schriftlich per Post (siehe untenstehende Adresse) oder Mail an bildung@lpv-osterzgebirge.de.

In der Regel ist es hilfreich, wenn Sie beim Widerruf Ihrer Fotoerlaubnis einige Informationen über sich angeben, damit wir als Veranstalter Sie leichter identifizieren können. Dazu zählen Ihr Name, das Datum der Veranstaltung und eventuell eine Beschreibung Ihrer Kleidung an dem Veranstaltungstag oder anderer Merkmale, wie wir Sie auf den Fotos identifizieren können. Beim Widerruf der Fotos von Ihrem während der Veranstaltung hergestellten Produktes bräuchten wir ebenfalls dessen Beschreibung.

Der Widerruf gilt nicht rückwirkend auf bereits veröffentlichte Fotos.

 

Mit dem Ankreuzen der „Teilnahme und Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bei meiner Anmeldung zu dieser Veranstaltung akzeptiere ich die oben genannten Bedingungen und erkläre mich mit der Fotoerlaubnis im Rahmen der Veranstaltung des Landschaftspflegeverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. einverstanden.

Ich bestätige, dass ich die Urheberrechte an meinen eigenen Arbeiten (Produkte) behalte, jedoch den Veranstaltern das Recht einräume, diese Fotos für die oben genannten Zwecke zu nutzen.

 

Verantwortlich im Sinne des Datenschutzes ist:

Landschaftspflegeverbandes Sächsische Schweiz- Osterzgebirge e.V.

Alte Straße 13, 01744 Dippoldiswalde